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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr

(Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)

 

 

Geltungsbereich

 

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt

 

Angebot und Vertragsabschluss

 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Bestellung des Käufers ist für Ihn verbindlich, sofern von uns keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung und/oder Rechnung als Auftragsbestätigung.

 

Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie
z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen an uns unverzüglich zurückzusenden.

 

Preise und Zahlung

 

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk und/oder Standort ausschließlich Verpackung, Zoll, Fracht, Transport, Porto, Versicherung, Be- und Entladen, Zwischenlagerung, Demontage, Montage, Inbetriebnahme, sonstige Kosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt und ihre Rücknahme wird ausgeschlossen.

 

Die Zahlung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Wochen oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

 

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


 

Lieferung

 

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

 

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers/Standort die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, auch dann, wenn wir noch andere Leistungen übernommen haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

Eigentumsvorbehalt  

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

 

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.

 

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.

 

Gewährleistung und Mängelrüge

 

Über die individuellen Vereinbarungen in den Lieferverträgen, übernimmt der Verkäufer für Waren die nicht ausdrücklich als neu deklariert sind, keinerlei Gewährleistung. Bei Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt „Haftung“ dieser Bedingungen.


 

Haftung

 

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer aus welchen Rechtsgründen auch immer nur:

 

1.        Bei Vorsatz

2.        Bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter

3.        Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

4.        Bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er zugesichert hat

5.        Bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

 

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall begrenzt auf dem vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Verjährung

 

Alle Ansprüche des Verkäufers, aus welchen Rechtgründen auch immer, verjähren spätestens in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche nach Abschnitt „Haftung 1 – 5“ gelten die gesetzlichen Fristen.

 

Datenschutzeinwilligung

 

Der Besteller, willigt ein, dass die vom Verkäufer angesprochenen Dritten oder andere mögliche Kooperationspartner, gegebenenfalls und im erforderlichen Umfang Daten, übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie bei künftigen Aufträgen. Der/Die Besteller sind mit der elektronische Datenerfassung und –pflege im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden.

 

Sonstiges

 

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht „BGB/HGB“ der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), Internationalen Privatrechts und des vereinheitlichten internationalen Rechts.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mönchengladbach. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.